Whistleblowing: Das interne Meldesystem für Verstöße

Der Begriff Whistleblower (aus dem Englischen: to blow the whistle – „in die Pfeife blasen“) bezeichnet allgemein eine Person, die in ihrem Arbeitsumfeld von potenziell rechtswidrigen Handlungen oder Tatsachen Kenntnis erlangt und sich entscheidet, diese über vertrauliche und unabhängige interne Kanäle zu melden, die eigens vom Unternehmen eingerichtet wurden.

CIA Acciai hat ein internes Meldesystem für Verstöße eingeführt, dessen Ziel es ist, die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers zu schützen und ihn vor Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Meldung zu bewahren, in Übereinstimmung mit den europäischen und nationalen Vorschriften zum Whistleblowing (zuletzt das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 15. März 2023, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/1937 in das italienische Recht umgesetzt wurde).

Das Meldesystem ist in einer Verfahrensanweisung festgelegt, die durch Anklicken des untenstehenden Links eingesehen werden kann.

Gemäß dieser Verfahrensanweisung hat das Unternehmen eigene, spezielle Kanäle eingerichtet, die von autonomen und unabhängigen Stellen verwaltet werden. Über diese Kanäle können Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen – einschließlich begründeter Verdachtsmomente – gemeldet werden, von denen der Hinweisgeber in seinem Arbeitsumfeld Kenntnis erlangt hat und die seiner Ansicht nach einen Verstoß gegen die Vorschriften darstellen könnten, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln.

Die zuständigen Stellen für den Empfang und die Bearbeitung von Meldungen, die Übermittlungswege – schriftlich, mündlich oder durch ein persönliches Gespräch – sowie die meldeberechtigten Personen und der Prozess der Meldungsbearbeitung sind in der Verfahrensanweisung definiert, auf die für alle Einzelheiten verwiesen wird.

Insbesondere steht allen Hinweisgebern eine spezielle digitale Plattform zur Verfügung – über den in der beigefügten Verfahrensanweisung angegebenen Link erreichbar – die durch technische Maßnahmen die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewährleistet.

Unter bestimmten, in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Bedingungen ist es außerdem möglich, externe Meldungen direkt an die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) zu richten. Informationen über den externen Meldekanal, die Verfahren und die Voraussetzungen für die Abgabe externer Meldungen sind in der Verfahrensanweisung enthalten.